1. Beschreibung:
Wonder Wax ist ein bei der KFZ-Pflege universell einsetzbares silikonfreies Finish-Spray, mit dem sich
verschiedenste Oberflächen mühelos reinigen und dauerhaft versiegeln lassen. Wonder Wax verleiht allen
Flächen einen seidenmatten und natürlichen Glanz. Hochwertige Polymere und ein innovativer UV-Filter sorgen dafür, dass die behandelten Flächen dauerhaft vor Verschmutzungen und Witterungseinflüssen
geschützt werden.Wonder Wax ist absolut einfach in der Handhabung. Selbst heiße und verschmutzte
Oberflächen können problemlos gereinigt und versiegelt werden. Im Fahrzeuginnenraum hinterlässt Wonder
Wax einen frischen und angenehmen Duft.
2. Anwendung:
Geeignete Oberflächen:
Durch seine einzigartige Formulierung lässt sich Wonder Wax auf nahezu alle Oberflächen mühelos verarbeiten.
Lackierte- und glatte Oberflächen: Kratzfeste und herkömmliche Autolacke, Aluminium- und Stahlfelgen, Chromflächen, Scheibenwischerärme,
lackierte Holzarmaturen, Glattleder, Vinyl, Seitenverkleidungen, Glasschiebedächer etc. Unlackierte- und strukturierte Oberflächen:
Alle üblichen Kunststoffe wie Cockpit-Armaturen, Zierleisten, Stoßstangen (lackiert und unlackiert),
Türverkleidungen, Autoreifen, Vinyl und Gummi, sowie der gesamte Motorinnenraum.
3. Gebrauchsanweisung:
Wonder Wax mit einem Sprüher auf die zu pflegenden Oberflächen aufsprühen. Mit einem
Poliertuch/Microfasertuch gleichmäßig verteilen, kurz antrocknen lassen und anschließend mit einem
sauberen Microfasertuch auf Hochglanz polieren. Ungeöffnet mind. 3 Jahre haltbar.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahr
H304-Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
P301+P310-BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331-KEIN Erbrechen herbeiführen.
Kohlenwasserstoffe, C11-C13, Isoalkane, <2% Aromaten
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung
(EG) 1907/2006.
Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006.
Verordnung (EG) Nr. 648/2004
30 % und darüber
aliphatische Kohlenwasserstoffe
unter 5 %
nichtionische Tenside
Duftstoffe
BENZISOTHIAZOLINONE
METHYLISOTHIAZOLINONE
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